Gemeinde Rhade
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Neuigkeiten aus der Gemeinde Rhade

2026-06-07

Liste der im LK Rotenburg Wümme ehrenamtlich tätigen Hornissen- und WespenberaterInnen.

Finden Sie z.B. in Ihrem Garten oder auf Ihrem Balkon ein Nest, sollten Sie einen Abstand von ca. zwei bis drei Metern zum Nest einhalten und sich in der Nähe ruhig verhalten. Außerdem sollte die Öffnung des Nestes nicht versperrt werden, weil sich sonst aggressive Wespen vor dem Nesteingang sammeln könnten. Auch eine Erschütterung des Nestes sollte vermieden werden. Wespen und Hornissen reagieren nur aggressiv und stechen, wenn man sich ihrem Nest nähert und sie sich bzw. ihren Nachwuchs bedroht sehen.

Wichtig zu wissen ist, dass die in Niedersachsen vorkommenden Wespen eine Lebensdauer von ca. einem halben Jahr haben. Wenn Sie also ein Nest in Ihrem Garten entdecken, könnte es sein, dass die Wespen bereits in wenigen Wochen sterben. Die Nester werden im nächsten Jahr auch nicht wieder bewohnt und können, wenn sie gegen Ende des Herbstes verlassen sind, im Winter abgenommen werden.

Das noch bewohnte Nest darf in keinem Fall eigenhändig entfernt werden. Wespen und ihre Nester sind durch § 39 Bundesnaturschutzgesetz geschützt, Hornissen und Hornissennester durch § 44 Bundesnaturschutzgesetz sogar besonders geschützt. Das bedeutet Wespen und Hornissen dürfen u.a. nicht ohne vernünftigen Grund gefangen, verletzt oder getötet und ihre Nester nicht ohne vernünftigen Grund beeinträchtigt oder zerstört werden.

Durch ein richtiges Verhalten kann ein friedliches Zusammenleben mit den Wespen für einen Sommer möglich sein. Sollte dennoch eine starke Bedrohung von einem Wespen- oder Hornissennest ausgehen, ist es ratsam, eine Fachperson zu kontaktieren (siehe Ansprechpartner).

Ansprechpartner

Bei Problemen mit Hornissen oder ähnlichen Fluginsekten wird eine kompetente Beratung angeboten. Den Beratern wurde eine Ausnahmegenehmigung zur Umsiedlung von Hornissenvölkern erteilt. Sie dürfen in Ausnahmefällen Hornissenvölker nach bestimmten Kriterien umsiedeln. Durch die meist beratende Tätigkeit der offenen Arbeitsgruppe Hornissenschutz konnten viele der unter Artenschutz stehenden Hornissen, die in Teilen Deutschlands bereits ausgestorbenen sind, gerettet werden.

Hier finden Sie eine Liste der regional zuständigen Experten. Die aufgeführten ehrenamtlich tätigen Hornissenschützer stehen Ihnen gerne als Ansprechpartner zur Verfügung.

Weitere Informationen - auch zu anderen geschützten Arten - gibt es auf der Webseite des Landkreises Rotenburg (Wümme).

Olaf Wendelken - 16:12:17 @ Verwaltung | Kommentar hinzufügen